Abriss
Entrümpelung vor Abriss und Sanierung
Zuletzt geprüft am 15.8.2026 · 6 Minuten Lesezeit
Vor jedem Abriss und vor jeder größeren Sanierung steht dieselbe Arbeit: Das Gebäude muss leer sein. Was danach kommt, unterscheidet sich allerdings erheblich, und die Begriffe werden oft durcheinandergeworfen.
Räumung, Entkernung, Abriss
Räumung heißt: alles Lose raus. Möbel, Hausrat, Einbauten, die sich demontieren lassen. Danach ist das Gebäude leer, aber baulich unverändert.
Entkernung geht weiter: Bodenbeläge, Tapeten, Zwischenwände, Sanitärobjekte, Heizkörper, Elektroinstallation, teilweise Estrich. Übrig bleibt der Rohbau. Das ist Bauarbeit und wird nach Fläche oder Aufwand abgerechnet, nicht nach Kubikmeter Hausrat.
Abriss ist der Rückbau der Substanz selbst. Das machen Abbruchunternehmen mit eigener Genehmigung, nicht Entrümpelungsbetriebe.
Für einen normalen Auftrag heißt das: Der Entrümpelungsbetrieb übernimmt die Räumung und je nach Ausstattung auch die Entkernung. Für den Abriss brauchen Sie ein Abbruchunternehmen.
Warum vorher geräumt wird
Man könnte meinen, beim Abriss sei egal, was drin steht. Das Gegenteil ist der Fall. Abbruchmaterial muss sortenrein sein, damit es als Bauschutt entsorgt oder recycelt werden kann. Ein Sofa im Bauschutt macht die ganze Fuhre zu teurem Mischabfall.
Der Preisunterschied zwischen sortenreinem Bauschutt und gemischtem Abbruchabfall ist erheblich. Deshalb ist die Räumung vorher keine Vorbereitung, sondern eine Sparmassnahme.
Schadstoffe prüfen, bevor jemand anfängt
Der Punkt, an dem Zeitpläne und Budgets kippen. In Gebäuden bis in die Neunzigerjahre sind gefährliche Stoffe verbaut worden, die nicht mit normalem Bauschutt entsorgt werden dürfen:
- Asbest in Faserzementplatten, Bodenklebern, Nachtspeicheröfen, Rohrisolierungen und Fensterkitt
- Künstliche Mineralfasern in älteren Dämmungen
- PCB in Fugenmassen und Anstrichen
- PAK in Teerpappe und schwarzen Klebern
- Alte Holzschutzmittel in Dachstühlen
Vor einer Entkernung gehört deshalb ein Schadstoffgutachten. Das kostet je nach Objekt einige hundert bis wenige tausend Euro und ist gut angelegtes Geld: Wer Asbest ohne Sachkunde entfernt, verstößt gegen die Gefahrstoffverordnung und haftet persönlich. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien dürfen nur Betriebe mit entsprechendem Sachkundenachweis ausführen.
Ein Entrümpelungsbetrieb, der beim Anblick eines Nachtspeicherofens ungerührt sagt “nehmen wir mit”, ist der falsche.
Die Reihenfolge
- Objekt begehen, Baujahr klären
- Schadstoffgutachten beauftragen, wenn Baujahr vor etwa 1995
- Räumung des Hausrats
- Schadstoffsanierung durch Fachbetrieb, falls nötig
- Entkernung
- Abriss oder Sanierung
Wer Schritt 2 überspringt, erfährt in Schritt 5 davon, und dann steht die Baustelle.
Genehmigungen
Ein Abriss ist in den meisten Bundesländern anzeige- oder genehmigungspflichtig, bei denkmalgeschützten Gebäuden immer. Das regelt die jeweilige Landesbauordnung, und die Zuständigkeit liegt bei der unteren Bauaufsichtsbehörde. Die reine Räumung und meist auch die Entkernung sind davon nicht betroffen, solange die Statik unberührt bleibt.
Sobald tragende Teile berührt werden, ist es kein Entkernungsthema mehr.
Kosten
Die Räumung selbst liegt im normalen Rahmen einer Haushaltsauflösung oder Betriebsauflösung. Die Entkernung wird üblicherweise nach Quadratmeter Nutzfläche kalkuliert und hängt stark vom Ausbaustandard ab. Schadstoffsanierung ist ein eigener Posten und lässt sich ohne Gutachten nicht seriös schätzen.
Für die Anfrage heißt das: Beschreiben Sie Baujahr und Vorhaben mit. Ein Betrieb, der weiß, dass danach entkernt wird, kalkuliert anders als einer, der von einer Wohnungsauflösung ausgeht.