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Unseriöse Entrümpler erkennen

Zuletzt geprüft am 15.8.2026 · 6 Minuten Lesezeit

Die Branche hat einen schlechten Ruf, und er ist teilweise verdient. Das Muster ist fast immer dasselbe: ein auffällig günstiges Angebot am Telefon, ein Team, das erst am Termin auftaucht, und eine Rechnung, die mit dem Gesagten wenig zu tun hat.

Warnzeichen vor der Beauftragung

Festpreis ohne Besichtigung. Niemand kann eine Wohnung kalkulieren, die er nicht gesehen hat. Wer am Telefon einen verbindlichen Preis nennt, hat entweder großzügig kalkuliert oder plant, nachzuverhandeln.

Kein schriftliches Angebot. Wenn nach dem Termin keine Mail kommt, gibt es später nichts, worauf man sich berufen kann.

Keine ladungsfähige Anschrift. Auf der Website steht nur eine Handynummer und ein Kontaktformular. Ein Impressum mit Anschrift und Registereintrag ist Pflicht, nicht Kür.

Vorkasse in bar. Es gibt keinen Grund, eine Räumung im Voraus und in bar zu bezahlen. Der Betrieb hat noch nichts geleistet, Sie haben keinen Beleg, und für die Steuer ist die Zahlung wertlos.

Preis weit unter allen anderen. Wenn drei Betriebe zwischen 1.800 und 2.400 Euro liegen und einer bei 700 Euro, kalkuliert der vierte nicht besser. Er kalkuliert die Entsorgung nicht ein.

Keine Antwort zur Versicherung. Fragen Sie nach der Betriebshaftpflicht. Wer im Treppenhaus das Geländer beschädigt oder die Wohnungstür einreisst, muss dafür haften können.

Drängen auf sofortige Unterschrift. “Das Angebot gilt nur heute” ist bei einer Räumung ohne Sachgrund.

Warnzeichen am Termin

  • Das Team ist kleiner als angekündigt, aber der Preis bleibt
  • Nachforderungen mit dem Argument, es sei mehr als besprochen, obwohl eine Besichtigung stattfand
  • Kein Firmenlogo, keine Arbeitskleidung, keine Ansprechperson
  • Es wird nicht getrennt, alles geht in einen Wagen
  • Wertgegenstände werden ohne Rücksprache eingepackt

Bei Nachforderungen am Termin gilt: Ein Festpreis nach Besichtigung ist ein Festpreis. Nachträge sind nur berechtigt, wenn tatsächlich Leistungen dazukommen, die vorher nicht sichtbar waren und die Sie beauftragen. Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck zu einer mündlichen Zusage bringen, sondern verlangen Sie die Nachforderung schriftlich.

Das eigentliche Risiko: illegale Entsorgung

Der Grund, warum ein Dumpingpreis überhaupt möglich ist, liegt fast immer bei der Entsorgung. Deponiegebühren sind ein realer Kostenblock. Wer ihn spart, kippt das Material irgendwo ab.

Das ist kein Kavaliersdelikt. Illegale Abfallentsorgung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann je nach Menge und Art des Abfalls auch strafbar sein. Auffällig ist: Wenn im Müll Unterlagen mit Ihrem Namen liegen, führt die Spur zu Ihnen zurück. Als Auftraggeber müssen Sie dann darlegen, wen Sie beauftragt haben. Ohne Rechnung, ohne Anschrift und ohne Entsorgungsnachweis wird das schwierig.

Deshalb ist der Entsorgungsnachweis nicht nur Bürokratie, sondern Ihre Absicherung.

Was ein seriöser Betrieb vorweisen kann

  • Impressum mit Anschrift, Registernummer und Umsatzsteuer-ID
  • Gewerbeanmeldung, auf Nachfrage einsehbar
  • Beförderungserlaubnis nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz oder Anzeige als Sammler und Beförderer von Abfällen
  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Schriftliches Angebot mit Festpreis und Leistungsumfang
  • Entsorgungsnachweise auf Anfrage
  • Rechnung mit getrenntem Ausweis von Arbeits- und Entsorgungskosten

Nicht jeder kleine Betrieb hat alles davon griffbereit, und das allein ist kein Ausschlussgrund. Wer aber bei mehreren dieser Punkte ausweicht, ist ein Risiko.

Bewertungen richtig lesen

Fünf Sterne bei acht Bewertungen sagen wenig. Interessant sind:

  • die Anzahl der Bewertungen im Verhältnis zum Alter des Betriebs
  • ob negative Bewertungen beantwortet werden und wie
  • ob mehrere Bewertungen am selben Tag eingegangen sind
  • ob die Texte konkret sind oder austauschbar klingen

Auf den Stadtseiten sind die Betriebe nach Bewertung und Anzahl der Bewertungen sortiert, weil eine gute Note bei vielen Rückmeldungen mehr aussagt als eine perfekte bei dreien.

Wenn es schiefgegangen ist

Bei Nachforderungen, die Sie für unberechtigt halten: nicht bar bezahlen, Rechnung schriftlich beanstanden, Fristsetzung. Bei Schäden: sofort fotografieren und schriftlich melden. Bei Verdacht auf illegale Entsorgung: das zuständige Ordnungsamt informieren. Für die rechtliche Bewertung im Einzelfall ist eine Verbraucherzentrale oder eine Rechtsberatung der richtige Weg.

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