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Gartenauflösung: Gartenhaus, Grünschnitt und Altlasten

Zuletzt geprüft am 15.8.2026 · 5 Minuten Lesezeit

Eine Gartenauflösung ist selten nur Grünschnitt. Wer eine Parzelle, einen Schrebergarten oder ein Grundstück räumt, hat es meist mit vier verschiedenen Abfallarten gleichzeitig zu tun, und genau daran hängt der Preis.

Was anfällt

Grünschnitt. Hecken, Sträucher, Baumschnitt, Rasenschnitt. Wird kompostiert oder energetisch verwertet und ist die günstigste Fraktion.

Wurzelstöcke und Erdaushub. Deutlich schwerer und teurer als Grünschnitt, weil Erdanhaftungen die Verwertung erschweren. Wird oft separat berechnet.

Bauschutt. Wegplatten, Fundamente, Beeteinfassungen, Reste alter Mauern. Sortenrein deutlich günstiger als gemischt.

Sperr- und Restmüll. Gartenmöbel, Planen, Folien, Schläuche, Gartengeräte, der Inhalt der Laube.

Sonderabfälle. Der Punkt, den fast alle unterschätzen: Pflanzenschutzmittel, Düngemittel, Altöl vom Rasenmäher, alte Farbeimer, Autobatterien. Sie dürfen weder in den Grünschnitt noch in den Bauschutt.

Das Gartenhaus

Eine Laube abzureissen ist Bauarbeit, nicht Gartenarbeit. Zwei Dinge sind vorher zu klären:

Dachpappe. Ältere Lauben haben Teerpappe auf dem Dach. Enthält sie PAK, gehört sie in den Sondermüll und darf nicht mit dem Altholz gehen. Bei Dächern aus den Siebzigern und älter ist das eher die Regel.

Eternitplatten. Wellplatten aus Faserzement bis Anfang der Neunziger enthalten oft Asbest. Sie dürfen nur von Betrieben mit Sachkundenachweis entfernt werden. Wer sie selbst abnimmt und im Bauschutt entsorgt, handelt ordnungswidrig und gefährdet sich.

Ein Betrieb, der beides erkennt und anspricht, arbeitet richtig. Einer, der beides pauschal mitnimmt, nicht.

Bei Kleingartenanlagen

Wer eine Parzelle in einer Kleingartenanlage abgibt, hat es zusätzlich mit der Vereinssatzung zu tun. Üblich sind:

  • Eine Wertermittlung durch den Verein, bevor geräumt wird
  • Vorgaben, was stehen bleiben muss und was zu entfernen ist
  • Fristen, die an das Pachtjahr gekoppelt sind

Räumen Sie nicht, bevor die Wertermittlung durch ist. Was weg ist, kann nicht mehr bewertet werden, und Aufbauten haben oft einen Ablösewert für den Nachpächter.

Kosten

Eine durchschnittliche Kleingartenparzelle mit Laube, Bewuchs und Wegplatten liegt meist zwischen 800 und 3.000 Euro. Die Spanne ist so gross, weil vier Dinge stark schwanken:

  • Zufahrt: Kann ein Fahrzeug an die Parzelle, oder wird alles 200 Meter über einen Weg getragen?
  • Menge an Wurzelwerk und Erdaushub
  • Vorhandensein von Sonderabfällen
  • Ob die Laube abgerissen wird oder stehen bleibt

Ein Grundstück am Haus mit direkter Zufahrt ist deutlich günstiger als eine Parzelle, die nur über einen Gartenweg erreichbar ist.

Was sich sparen lässt

Selbst vorsortieren. Grünschnitt getrennt vom Rest stapeln senkt den Preis spürbar, weil die günstige Fraktion nicht als Mischabfall abgerechnet wird.

Grünschnitt selbst wegbringen. Viele Wertstoffhöfe nehmen Grünschnitt in haushaltsüblichen Mengen günstig an.

Zeitpunkt wählen. Im Herbst und Frühjahr sind Gartenbetriebe ausgelastet. Im Sommer und Winter sind Termine leichter und die Preise oft verhandelbarer.

Für eine Anfrage helfen zwei Angaben besonders: die Größe der Fläche und ob eine Laube dabei ist. Beides bestimmt den Aufwand mehr als alles andere.

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