Nachlass
Haushaltsauflösung nach einem Todesfall
Zuletzt geprüft am 15.8.2026 · 7 Minuten Lesezeit
Nach einem Todesfall läuft eine Frist, an die im ersten Moment niemand denkt: Die Wohnung kostet weiter Miete. Das ist der praktische Grund, warum die Auflösung oft schneller kommen muss, als es sich anfühlt.
Die Fristen, die laufen
Mietverhältnis. Es endet nicht mit dem Tod, sondern geht auf die Erben über. Erben und Vermieter können ausserordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen, was in der Praxis meist auf drei Monate hinausläuft. Die Kündigung muss zügig erfolgen, damit die Frist läuft, und die Miete ist bis zum Ende zu zahlen.
Ausschlagung der Erbschaft. Sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Berufungsgrund. Wichtig: Wer den Haushalt auflöst und Gegenstände an sich nimmt, kann damit die Erbschaft konkludent annehmen. Wenn eine Überschuldung des Nachlasses im Raum steht, sollte vor jeder Räumung juristischer Rat eingeholt werden.
Meldungen. Sterbeurkunde beim Standesamt, dann Rentenversicherung, Krankenkasse, Versicherungen, Banken, Rundfunkbeitrag. Diese Wege laufen parallel zur Wohnungsfrage.
Die genannten Fristen sind der übliche Rahmen, kein Ersatz für Rechtsberatung im Einzelfall. Bei Erbengemeinschaften, Überschuldung oder Streit gehört das zu einem Notar oder Fachanwalt.
Was die Erbengemeinschaft entscheiden muss
Bei mehreren Erben gehört der Nachlass allen gemeinsam. Niemand darf allein über einzelne Gegenstände verfügen, auch nicht über das alte Sofa. In der Praxis bedeutet das:
- Vor der Räumung eine Bestandsaufnahme, mindestens der werthaltigen Stücke
- Schriftliche Einigung, was verkauft, verteilt und entsorgt wird
- Eine Person bevollmächtigen, die den Auftrag erteilt
- Kosten und Erlöse nachvollziehbar aufteilen
Fotos vor der Räumung sind hier keine Formalie. Sie sind das, worauf sich alle später beziehen können.
Unterlagen, die gesichert gehören
Diese Liste ist bei einem Nachlass länger als bei einem normalen Umzug, weil Dinge gebraucht werden, von denen man vorher nicht weiß, dass es sie gibt:
- Testament, Erbvertrag, Erbschein
- Sterbeurkunde, Geburts- und Heiratsurkunden
- Personalausweis und Pass der verstorbenen Person
- Rentenbescheide und Rentenversicherungsnummer
- Versicherungspolicen, besonders Lebens- und Sterbegeldversicherungen
- Kontoauszüge, Sparbücher, Depotunterlagen, Zugangsdaten
- Grundbuchauszüge, Kauf- und Mietverträge
- Steuerunterlagen der letzten Jahre
- Mitgliedsunterlagen von Vereinen und Gewerkschaften
- Handwerkerrechnungen, Garantien
- Fotoalben, Briefe, Tagebücher, digitale Datenträger
Digitale Konten werden oft vergessen. Es lohnt, den Rechner und das Handy vor der Räumung zu sichern, statt sie mitgehen zu lassen.
Der Ablauf in der Praxis
- Sterbeurkunde besorgen, Mietverhältnis kündigen, Frist notieren
- Erben klären, Vollmacht für den Auftrag festlegen
- Wohnung begehen, Unterlagen und Wertsachen sichern
- Werthaltige Gegenstände dokumentieren, Verwertung gemeinsam beschließen
- Drei Betriebe anfragen, Besichtigung, Festpreis
- Räumung, besenreine Übergabe, Fotos
- Wohnungsübergabe an den Vermieter, Protokoll
Zwischen Schritt 1 und Schritt 7 liegen realistisch vier bis acht Wochen. Wer die Kündigungsfrist ausnutzt, hat genug Zeit, ohne Eilzuschlag zu zahlen.
Kosten
Eine Nachlassauflösung liegt preislich dort, wo auch eine normale Haushaltsauflösung liegt: meist 800 bis 6.000 Euro, je nach Umfang. Die Kosten trägt der Nachlass, nicht die Erben persönlich, solange die Erbschaft angenommen ist und Vermögen vorhanden ist.
Bei einem überschuldeten Nachlass ist die Lage anders und gehört in eine Beratung, bevor Aufträge erteilt werden.
Was Betriebe hier anders machen sollten
Ein Betrieb, der Nachlässe regelmäßig auflöst, arbeitet anders als bei einem Umzug: langsamer im ersten Raum, aufmerksam bei Papieren, und er legt gefundene Dokumente beiseite statt sie in den Container zu werfen. Fragen Sie bei der Besichtigung danach. Die Antwort verrät mehr über den Betrieb als jede Bewertung.