Übergabe
Besenrein: was der Begriff wirklich bedeutet
Zuletzt geprüft am 15.8.2026 · 5 Minuten Lesezeit
“Besenreine Übergabe” steht in fast jedem Angebot und in vielen Mietverträgen. Der Begriff wird regelmäßig missverstanden, und der Streit darüber fällt fast immer auf den Übergabetermin, wenn es zu spät ist.
Was besenrein umfasst
Besenrein bedeutet: leergeräumt und grob gekehrt. Konkret heißt das:
- Alle Gegenstände sind entfernt, auch aus Keller, Dachboden und Balkon
- Lose Verschmutzungen wie Staub, Krümel und Papierreste sind aufgekehrt
- Grobe Verunreinigungen wie Bauschutt sind beseitigt
- Böden sind gefegt
Was besenrein nicht umfasst
- Wischen oder Feuchtreinigung der Böden
- Fenster putzen
- Bad und Küche reinigen, Kalk entfernen
- Backofen, Kühlschrank oder Dunstabzug säubern
- Löcher in Wänden verschliessen oder streichen
- Bodenbeläge entfernen
- Teppichböden reinigen
Wer eine geputzte Wohnung übergeben will oder muss, beauftragt die Endreinigung zusätzlich. Sie kostet für eine normale Wohnung 150 bis 500 Euro und muss im Angebot als eigene Position stehen.
Was Vermieter verlangen dürfen
Bei Rückgabe einer Mietwohnung schuldet der Mieter die Wohnung in besenreinem Zustand. Weitergehende Reinigungspflichten müssen sich aus dem Mietvertrag ergeben, und formularmäßige Klauseln, die pauschal eine Endreinigung oder Renovierung verlangen, sind in vielen Konstellationen unwirksam.
Das heißt nicht, dass jede Klausel unwirksam ist. Es heißt, dass eine Forderung nach professioneller Endreinigung nicht automatisch berechtigt ist, nur weil sie im Übergabeprotokoll steht. Wenn Sie unsicher sind, ob eine konkrete Klausel in Ihrem Vertrag trägt, klärt das ein Mieterverein oder eine Rechtsberatung günstiger, als die Reinigung zu bezahlen.
Unabhängig davon bleiben Schäden, die über normale Abnutzung hinausgehen, Sache des Mieters. Ein Brandloch im Parkett ist kein Reinigungsthema.
Der häufigste Streitpunkt
Der Klassiker: Die Wohnung ist geräumt und gekehrt, der Vermieter zeigt auf das verkalkte Bad und verweigert die Abnahme. Beide Seiten haben ein Stück weit recht, weil sie über verschiedene Dinge reden.
So lässt sich das vermeiden:
Vorher klären. Fragen Sie schriftlich beim Vermieter nach, in welchem Zustand die Wohnung erwartet wird. Eine E-Mail genügt und schafft eine Grundlage.
Fotos machen. Nach der Räumung jeden Raum fotografieren, mit sichtbarem Datum. Das ist das stärkste Beweismittel, wenn später über den Zustand gestritten wird.
Protokoll mitnehmen. Beim Übergabetermin ein Protokoll erstellen, das beide unterschreiben. Was nicht drinsteht, wurde nicht beanstandet.
Zeitpuffer lassen. Räumung nicht auf den Tag der Übergabe legen. Ein bis zwei Tage Abstand geben Zeit, Beanstandungen noch zu erledigen.
Bei Nachlass und Zwangsräumung
Bei einer Nachlassauflösung ist die Wohnung meist noch angemietet, und die Kündigungsfrist läuft. Erben schulden dieselbe besenreine Rückgabe wie jeder Mieter. Wer die Frist verstreichen lässt, zahlt weiter Miete, und das ist in der Regel teurer als der Räumungstermin.
Wenn eine Räumung über einen Gerichtsvollzieher läuft, gelten andere Regeln als hier beschrieben. Dann ist eine Rechtsberatung der richtige Weg, kein Ratgeberartikel.
Fazit
Besenrein ist ein präziser Begriff mit klarem Umfang: leer und gekehrt. Alles darüber hinaus ist eine eigene Leistung, die eigens beauftragt und bezahlt wird. Wer das vor der Beauftragung klärt statt am Übergabetag, spart sich den unangenehmsten Teil des Umzugs.