Wertanrechnung
Wertanrechnung: was den Preis wirklich senkt
Zuletzt geprüft am 15.8.2026 · 6 Minuten Lesezeit
“Wir rechnen Ihnen das an” gehört zu den Sätzen, die bei jeder Besichtigung fallen. Manchmal stimmt er, oft steht am Ende trotzdem der volle Preis auf der Rechnung. Der Unterschied liegt darin, ob der Betrag im Angebot steht.
Was tatsächlich Wert hat
Edelmetalle und Schmuck. Gold, Silber, Platin haben einen Materialwert, der sich am Tageskurs orientiert und unabhängig vom Zustand ist. Auch defekter Schmuck und Zahngold zählen. Das ist die Kategorie mit dem verlässlichsten Wert.
Werkzeug und Maschinen. Gute Handwerkzeuge, Maschinen von Markenherstellern, Werkstattausstattung. Der Gebrauchtmarkt dafür ist stabil.
Antiquitäten und Sammlungen. Möbel vor 1900, Porzellan bekannter Manufakturen, Münz- und Briefmarkensammlungen, alte Uhren, Militaria, Musikinstrumente. Hier ist die Spanne enorm, und hier lohnt eine unabhängige Einschätzung, bevor der Betrieb kommt.
Hochwertige Elektronik. Hifi-Anlagen der Siebziger und Achtziger, Kameras, Objektive, Plattenspieler. Vieles davon ist mehr wert, als es aussieht.
Metallschrott. Kupfer, Messing, Aluminium und Edelstahl haben Schrottwert. Bei einer Werkstatt- oder Betriebsauflösung kann das eine relevante Position sein.
Was praktisch nichts bringt
Der größte Teil eines normalen Haushalts hat keinen Wiederverkaufswert:
- Polstermöbel, ausser sie sind Designklassiker mit Nachweis
- Schrankwände und Möbel aus Pressspan
- Fernseher, Computer und Handys älter als etwa fünf Jahre
- Bücher, ausser Erstausgaben und Fachliteratur
- Geschirr und Gläser aus dem normalen Handel
- Kleidung, ausser Markenware in gutem Zustand
- Weisse Ware wie Waschmaschinen und Kühlschränke
Das ist keine Geringschätzung, sondern Marktlage: Der Aufwand für Abholung, Lagerung, Aufbereitung und Verkauf übersteigt den Erlös.
Wie hoch der Abzug realistisch ausfällt
Bei einem normalen Haushalt liegt die Anrechnung meist zwischen null und wenigen hundert Euro. Sie ersetzt keinen Rabatt, sie verschiebt den Preis um einen Betrag, der die Verwertung wert ist.
Anders sieht es aus, wenn Sammlungen, Edelmetalle oder Werkstattausstattung im Spiel sind. Dann kann die Anrechnung vierstellig werden und in Einzelfällen den Räumungspreis übersteigen. In dem Fall spricht man nicht mehr von Anrechnung, sondern von Ankauf, und dann sollten Sie mindestens zwei unabhängige Einschätzungen einholen.
Der Punkt, an dem es schiefgeht
Die Anrechnung wird bei der Besichtigung mündlich zugesagt und taucht im Angebot nicht auf. Auf der Rechnung steht dann der volle Betrag, und die Diskussion darüber, was gesagt wurde, führt zu nichts.
Regel: Wenn die Anrechnung nicht als eigene Position mit Betrag im schriftlichen Angebot steht, existiert sie nicht.
Formulierung, die funktioniert: “Bitte weisen Sie die Anrechnung für die genannten Gegenstände als eigene Position im Angebot aus.” Ein seriöser Betrieb macht das ohne Diskussion.
Vorher selbst verkaufen?
Bei Einzelstücken mit klarem Wert lohnt es sich oft. Ein gutes Fahrrad, eine funktionierende Espressomaschine oder das Sammelalbum gehen über Kleinanzeigen zu Preisen weg, die kein Betrieb anrechnet, weil er die Verwertung mitfinanzieren muss.
Bei Masse lohnt es nicht. Der Zeitaufwand, dreissig Artikel einzeln zu fotografieren, einzustellen und zu übergeben, steht in keinem Verhältnis.
Faustregel: Alles über etwa 100 Euro Einzelwert selbst verkaufen, wenn Zeit da ist. Den Rest anrechnen lassen.
Bei Erbengemeinschaften
Hier ist Vorsicht geboten. Gegenstände aus einem Nachlass gehören allen Erben gemeinsam. Wer allein entscheidet, was angerechnet oder verkauft wird, handelt ohne Befugnis. Vor der Räumung sollte eine Liste der werthaltigen Stücke erstellt und die Verwertung gemeinsam beschlossen werden. Details dazu unter Haushaltsauflösung nach einem Todesfall.